Traueranzeigen und Gedenkseiten
Gemeinsam-Gedenken.de - das Trauerportal
Der Tod eines geliebten Menschen hinterlässt tiefe Wunden. In den schwierigen Zeiten ist es wichtig, diese Schicksalsschläge zu verarbeiten, sich Zeit für die Trauer zu nehmen und der Menschen angemessen zu gedenken. „
Traueranzeigen online
Mit dem Trauerportal Gemeinsam-Gedenken.de hat die Sindelfinger Zeitung/Böblinger Zeitung einen zusätzlichen seriösen Rahmen für die in der SZ/BZ veröffentlichten Traueranzeigen geschaffen, um die Persönlichkeit des Verstorbenen zu würdigen. Die Gründe sind vielfältig: Viele Menschen hatten zu Lebzeiten einen sehr großen und oft weit über den Kreis Böblingen mit seinen Zentren Sindelfingen, Böblingen, Herrenberg und Leonberg oder die Region Stuttgart hinausreichenden Bekanntenkreis: Angehörige, Freunde und Kollegen wohnen über das ganze Land oder weltweit verstreut.
Internet-Gedenkseiten verbleiben unbegrenzt im Netz und halten so das Andenken an den Verstorbenen in Erinnerung. Auf www.gemeinsam-gedenken.de kann man nach Verstorbenen suchen, an sie erinnern und gemeinsam mit anderen Menschen trauern. Man kann kondolieren, Anteilnahme bekunden und eine Gedenkkerze anzünden. Zudem gibt es eine Reihe von Ratschlägen und Neuigkeiten zu dieser schwierigen Lebenslage.
Was ist eine Gedenkseite?
Eine Gedenkseite ist ein virtueller Gedenkplatz für Verstorbene im Internet. Angehörige, Freunde und Bekannte können um den Verstorbenen trauern und seiner gedenken. Besonders die Menschen wissen eine Gedenkseite zu schätzen, die das Grab nur selten besuchen können. Gedenkseiten bleiben eine lange Zeit im Netz und halten so das Andenken an den Verstorbenen in Erinnerung.
Welche Arten von Gedenkseiten gibt es?
Eine Standard-Gedenkseite wird automatisch für einen Verstorbenen angelegt, wenn eine Traueranzeige in der Sindelfinger Zeitung/Böblinger Zeitung geschaltet wird. Mit einer Standard-Gedenkseite stehen folgende Funktionen zur Verfügung: Ausdrucken der Traueranzeige, Kondolenzen verfassen, virtuelle Kerzen für Verstorbenen anzünden.
Personalisierte Gedenkseiten bieten einen größeren Funktionsumfang als Standard-Gedenkseiten. Diese können von allen Usern angelegt werden, unabhängig davon, ob eine Traueranzeige in der Sindelfinger Zeitung/Böblinger Zeitung erschienen ist. Personalisierte Gedenkseiten haben folgenden Funktionsumfang: Ausdrucken der Todesanzeige, Kondolenzen verfassen, virtuelle Kerzen für Verstorbene anzünden, schriftliche Erinnerungen an den Verstorbenen, Bilder anlegen, Passwortschutz.
Auf ausdrücklichen Wunsch kann eine bereits existierende Standard-Gedenkseite mit der personalisierten Gedenkseite verschmolzen werden.
Verarbeitung der Trauer
Der Verlust eines geliebten Menschen kann traumatisierend sein und einen aus der Bahn werfen. Daher kann die Auseinandersetzung mit dem Tod helfen dieses Trauma zu überwinden. Jederzeit einen online verfügbaren Platz zu haben, um des Verstorbenen zu gedenken, kann helfen, den Tod eines Menschen besser zu verarbeiten.
Rat und Hilfe
Zeit nehmen für Trauer und Verarbeitung: Oft wird durch den Beistand eines Pfarrers die Kommunikation erleichtert. Rituale wie die Krankensalbung oder das Hausabendmahl können das Abschiednehmen erleichtern. Auch nach dem Tod darf man sich viel Zeit für den Abschied nehmen. Zu Hause Verstorbene können in den eigenen Räumen bis zu 36 Stunden nach Todeseintritt bleiben, bevor sie in eine Leichenhalle überführt werden. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, einen im Krankenhaus oder Altersheim Verstorbenen zu Hause aufbahren zu lassen. Städte und Bestattungsinstitute bieten einfühlsam gestaltete Abschiedsräume, in denen die Trauernden in würdevoller Atmosphäre Abschied nehmen können.
Nach einem Todesfall steht man vor einer Reihe von Entscheidungen und Formalitäten, die oft überfordern. Tritt der Tod im Krankenhaus, im Altersheim oder im Hospiz ein, werden die ersten Formalitäten dort in die Wege geleitet. Bei Eintritt des Todes zu Hause sollte man den Arzt benachrichtigen (am besten den Hausarzt), zur Feststellung des Todes und zur Ausstellung der Todesbescheinigung. Vor der Überführung ist Zeit, den Abschiedssegen mit einem Pfarrer zu besprechen.
In allen weiteren Fragen und in der Abwicklung sollte man ein qualifiziertes Bestattungsinstitut beauftragen. Entsprechend den Wünschen der Verstorbenen regelt es die Durchführung der Bestattung und erledigt die Formalitäten bei Behörden, Kirchengemeinden, Friedhofsverwaltungen, Altenheimen und Krankenhäusern.
Das Bestattungsinstitut
Vieles muss nun erledigt werden, einiges oder alles kann Ihnen der Bestatter abnehmen. Den Umfang bestimmen Sie: Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen. Bei der Krankenkasse abmelden. Mit Lebensversicherung abrechnen. Tod eines Rentenempfängers beim Postrentendienst melden. Vorschusszahlung bei der Rentenversicherungsstelle beantragen. Beim Arbeitgeber den Sterbefall melden. Terminfestlegung bei Stadt und Kirche für die Trauerfeier und Beerdigung. Grabstelle und Bestattungsform mit Friedhofsverwaltung festlegen. Sarg und Ausstattung auswählen. Kranz- und Blumenbestellung für Aufbahrungsraum, Feierhalle, Sarg, Kapelle, Grab, Handsträuße, Dekoration. Waschen, Ankleiden und Einbetten des Verstorbenen. Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Musik, Redner). Terminvereinbarung mit Pfarrer oder freireligiösem Trauerredner zum Trauergespräch. Todesanzeigen, Trauerkarten und spätere Danksagungen verfassen und aufgeben, Adressenliste (Verwandte, Freunde, Kollegen, Nachbarn) zusammenstellen. Organisation des Traueressens, evtl. Übernachtungen planen.
Rentenanspruch geltend machen. Bei Beamten Versorgungsleistungen und Zusatzversicherungen beantragen. Wohnung kündigen, Übergabe regeln. Gas und Wasser abstellen, Energielieferungen kündigen, Heizungsanlage regulieren. Zeitungen und Telefon ab- oder umbestellen. Gewerbe abmelden. Versicherungen ab- oder ummelden. Post umbestellen. Daueraufträge bei Banken und Sparkassen ändern. Kondolenzen. Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen. Mitgliedschaften und Abonnements kündigen. Bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar einschalten.
Die Trauerfeier
Es ist ein großer Trost, wenn Verwandte, Freunde und Bekannte bei der Trauerfeier, beim Gottesdienst oder bei der Beerdigung anwesend sind. Bedenken/Wünsche sollte man äußern, wie "Herr Pfarrer, machen Sie es möglichst kurz" oder "Die Bestattung nur im kleinen Kreis". Das gibt die Möglichkeit, in einer solidarischen Gemeinschaft Trost zu finden. Vielleicht möchten Freunde zu Wort kommen oder Kinder die Feier oder den Sarg mitgestalten? Helfen symbolische Handlungen am Sarg? Ob gemeinsames Singen, sich die Hände reichen, ein selbst gestalteter Blumenschmuck, ein christlicher Gottesdienst oder eine weltliche Feier, das Abspielen einer Lieblingsmusik, eines Orgelstücks oder das Lied eines Solisten – die Trauerfeier lässt ein letztes Mal das Wesen des Verstorbenen und die Beziehung aller zu ihm aufleben.
Es gibt verschiedene Arten von Trauerfeiern
Seelsorgliche Begleitung gibt es über die Kirche und die kirchliche Trauerfeier. Sie ist eine in sich abgeschlossene gottesdienstliche Handlung, in deren Mittelpunkt die Botschaften des christlichen Glaubens stehen: Auferstehung und ewiges Leben. Sie beginnt mit einem Trauergottesdienst und endet an der Grabstätte.
Bei einer Feuerbestattung gibt es zwei Möglichkeiten: Der Sarg wird nach dem Trauergottesdienst zum Krematorium überführt und die Urnenbeisetzung findet später im Angehörigenkreis statt, wenn gewünscht, in Begleitung eines Geistlichen.
Oder der Trauergottesdienst findet zeitgleich mit der Urnenbestattung statt. Bei den freien Abschiedsformen finden sich verschiedene philosophische, weltanschauliche oder religiöse Elemente wieder. Auch hier kann gebetet oder gesungen werden, der Ablauf ist nicht definiert. Das Bestattungsinstitut vermittelt Trauerredner. Auf die Biografie eines Menschen wird in beiden Formen unterschiedlich eingegangen. Oft sind es auch der Denkspruch eines Verstorbenen oder die Tageslosung, die den Rahmen für die Trauerfeier bilden.
Rituale, Orte und Bestattungsarten
Erdbestattungen sind noch immer die konventionellsten Bestattungsformen. Die Hälfte aller Bundesbürger entscheidet sich dafür. Alternativ ist eine Feuerbestattung möglich. Hier wird der Körper eingeäschert und in der Regel in einer Urne auf einer Urnengrabstelle beigesetzt. Moderne Bestattungsformen wie die Luft-, See-, Weltraum-, Baum- oder die anonyme Bestattung liegen im Trend. In Deutschland gibt es allerdings den "Friedhofszwang". Das heißt: Jede Bestattung, ob Sarg oder Urne, muss auf einem kirchlichen oder öffentlichen Friedhof stattfinden. Einzige Ausnahmen: die Seebestattung von Urnen und seit Neuestem die Naturbestattung im "Friedwald" oder "Ruheforst".